Aktuelles
Bekanntmachung zur Neufestsetzung Wasserpreis 2024 bis 2027
Bekanntmachung
Neufestsetzung
Wasserpreis 2024 bis 2027.
Der
Stadtrat hat in der Sitzung vom 13.11.2023 folgenden Beschluss gefasst:
Die in der Beitrags-
und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS) der Stadt Neustadt
a.d.Donau vom 14.12.2016 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 11.11.2019
festgesetzten Grundgebühren (vgl. § 9a BGS/WAS) und Verbrauchsgebühren (vgl. §
10 BGS/WAS) werden zum 01.01.2024 der Kostenentwicklung bzw. entsprechend den
abgaberechtlichen Voraussetzungen angepasst.
Vorbehaltlich
der noch durchzuführenden endgültigen Kalkulation der Grundgebühren sowie der
Verbrauchsgebühren wird die Anpassung voraussichtlich zu einer Erhöhung der
Grundgebühren- sowie der Verbrauchsgebührensätze gegenüber den derzeit
geltenden Grundgebühren- und Verbrauchsgebührensätzen führen.
In
welcher Höhe eine Anpassung der Gebühren erforderlich wird, kann erst nach
Abschluss der noch durchzuführenden Berechnungen festgestellt werden.
Diese
Bekanntmachung dient lediglich der Vorabinformation der Beitrags- und
Gebührenzahler, da die endgültigen Berechnungen erst im kommenden Jahr (2024)
abgeschlossen werden können, die Anpassungen jedoch aus verwaltungsrechtlichen
und verwaltungstechnischen Gründen zum 01.01.2024 erfolgen müssen.
Nach
Abschluss der o.g. Berechnungen ist mit einer rückwirkenden Anpassung der
entsprechenden Grundgebühren- und Verbrauchsgebührensätze zum 01.01.2024 sowie
der entsprechenden Bestimmungen in der BGS/WAS und einem Neuerlass der BGS/WAS
zu rechnen.
Neustadt
a.d.Donau, den 29.11.2023
Thomas
Memmel
Erster
Bürgermeister