Aktuelles
Energiepreisbremsen für Privat- und Kleingewerbekunden
Die Bundesregierung hat ein
umfangreiches aus Mitteln des Bundes finanziertes Maßnahmenpaket geschnürt, um
die Energiekosten bezahlbar zu halten und zugleich die Versorgung in
Deutschland zu sichern. Kern dieses Maßnahmenpakets sind Preisbremsen für
Strom, Gas und Wärme. Die Preisbremsen gelten ab März 2023 rückwirkend für die
Monate Februar und Januar zunächst bis zum 31. Dezember 2023. Eine Verlängerung
bis 30. April 2024 hält sich die Bundesregierung offen.
Als Kundin und Kunde der Stadtwerke Neustadt an der Donau brauchen
Sie sich um nichts zu kümmern. Wir werden die Preisbremsen bei Ihren neuen
Abschlägen berücksichtigen und Sie rechtzeitig mit einem Schreiben darüber informieren (falls Sie betroffen sind),
wie sich diese Entlastungen für sie konkret auswirken.
Einfach erklärt, funktionieren die Preisbremsen
wie folgt: Für 80 Prozent Ihres prognostizierten Jahresverbrauchs übernimmt der
Staat den Teil des Arbeitspreises, der über einem definierten Referenzpreis
liegt. Für jede darüber hinaus verbrauchte Kilowattstunde (kWh) muss
der vertraglich vereinbarte Arbeitspreis bezahlt werden. Für Haushaltskunden
sowie kleinere Unternehmen beträgt der Referenzpreis:
·
für Strom 40
Cent pro Kilowattstunde.
Die Preisbremsen sollen die stark
angestiegenen Energiepreise abfedern. Allerdings liegen die Energiepreise trotzdem
deutlich über den Preisen der letzten Jahre. Daher bleibt Energiesparen das
Gebot der Stunde. Sparen lohnt sich mehr denn je, weil nur ein Anteil des
bisherigen Verbrauchs staatlich unterstützt wird. Sie erhalten nur für 80% Ihres
prognostizierten Jahresverbrauchs den vergünstigten Preis. Für jede weitere
verbrauchte Kilowattstunde zahlen Sie den Vertragspreis.
Stand: 12.01.2023