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Bekanntmachung zur Neufestsetzung Wasserpreis 2024 bis 2027

                                                                  

Bekanntmachung

 

 

 

Neufestsetzung Wasserpreis 2024 bis 2027.

 

Der Stadtrat hat in der Sitzung vom 13.11.2023 folgenden Beschluss gefasst:

 

Die in der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS) der Stadt Neustadt a.d.Donau vom 14.12.2016 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 11.11.2019 festgesetzten Grundgebühren (vgl. § 9a BGS/WAS) und Verbrauchsgebühren (vgl. § 10 BGS/WAS) werden zum 01.01.2024 der Kostenentwicklung bzw. entsprechend den abgaberechtlichen Voraussetzungen angepasst.

Vorbehaltlich der noch durchzuführenden endgültigen Kalkulation der Grundgebühren sowie der Verbrauchsgebühren wird die Anpassung voraussichtlich zu einer Erhöhung der Grundgebühren- sowie der Verbrauchsgebührensätze gegenüber den derzeit geltenden Grundgebühren- und Verbrauchsgebührensätzen führen.

In welcher Höhe eine Anpassung der Gebühren erforderlich wird, kann erst nach Abschluss der noch durchzuführenden Berechnungen festgestellt werden.

Diese Bekanntmachung dient lediglich der Vorabinformation der Beitrags- und Gebührenzahler, da die endgültigen Berechnungen erst im kommenden Jahr (2024) abgeschlossen werden können, die Anpassungen jedoch aus verwaltungsrechtlichen und verwaltungstechnischen Gründen zum 01.01.2024 erfolgen müssen.

Nach Abschluss der o.g. Berechnungen ist mit einer rückwirkenden Anpassung der entsprechenden Grundgebühren- und Verbrauchsgebührensätze zum 01.01.2024 sowie der entsprechenden Bestimmungen in der BGS/WAS und einem Neuerlass der BGS/WAS zu rechnen.

 

Neustadt a.d.Donau, den 29.11.2023

 

 

Thomas Memmel

Erster Bürgermeister