Die
Stadt Neustadt an der Donau teilt mit, dass die auf Grund der Art. 5, 8 und 9
des Kommunalabgabengesetzes (KAG) neu erlassene Beitrags- und Gebührensatzung
zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS) vom 10.09.2024, die mit Wirkung zum
01.01.2024 in Kraft tritt, sowie die auf Grund von Art. 23 und Art. 24 Abs. 1
Nrn. 1 und 2, Abs. 2 bis 4 der Gemeindeordnung (GO) neu erlassene Satzung für
die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung (Wasserabgabesatzung – WAS – ) vom
10.09.2024, die mit Wirkung zum 01.01.2025 in Kraft tritt, in Neustadt an der Donau im Büro der
Stadtwerke, Stadtplatz 3, zur Einsichtnahme vom 16. September 2024 – 21. Oktober
2024 ausliegt.