Aktuelles

24h-Lieferantenwechsel


Einführung des 24-Stunden-Lieferantenwechsels (LFW24) im Strommarkt 

Änderungen bei An- und Abmeldungen ab dem 6. Juni 2025

 

Ab dem 6. Juni 2025 treten neue Vorgaben der Bundesnetzagentur in Kraft, die die Abläufe im Strommarkt verändern. Ziel ist es, den Wettbewerb zu fördern und den Wechsel des Stromanbieters einfacher und schneller zu gestalten.

 

Was ändert sich?

Künftig müssen alle technischen Prozesse rund um die Anmeldung, Abmeldung und den Lieferantenwechsel innerhalb von 24 Stunden abgeschlossen sein – werktags von Montag bis Freitag. Diese Frist betrifft ausschließlich die Kommunikation zwischen Energielieferanten, Netzbetreibern und Messstellenbetreibern.

Wichtig: Die Laufzeiten und Kündigungsfristen Ihres Vertrages bleiben davon unberührt.

 

Keine rückwirkenden An- oder Abmeldungen mehr

Mit der neuen Regelung sind rückwirkende An- oder Abmeldungen nicht mehr zulässig. Bitte informieren Sie uns daher rechtzeitig über Umzüge oder Vertragskündigungen. Eine verspätete Mitteilung kann dazu führen, dass weiterhin Kosten für Ihre bisherige Verbrauchsstelle entstehen.

 

Bedeutung der MaLo-ID

Für einen reibungslosen Ablauf ist die sogenannte MaLo-ID (Marktlokations-Identifikationsnummer) entscheidend. Diese elfstellige Nummer identifiziert Ihre Verbrauchsstelle eindeutig und stellt sicher, dass alle Daten korrekt verarbeitet werden. Sie finden die MaLo-ID auf Ihrer letzten Stromrechnung, im Vertrag oder erhalten sie auf Anfrage bei Ihrem Netzbetreiber. Besonders bei einem Umzug ist die Angabe der MaLo-ID entscheidend, um Verzögerungen zu vermeiden.

 

Rechtliche Grundlage

Diese Änderungen basieren auf § 20a Absatz 2 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) sowie der EU-Richtlinie 2019/944.