Aktuelles
24h-Lieferantenwechsel
Einführung des
24-Stunden-Lieferantenwechsels (LFW24) im Strommarkt
Änderungen bei An- und
Abmeldungen ab dem 6. Juni 2025
Ab dem 6. Juni 2025 treten neue
Vorgaben der Bundesnetzagentur in Kraft, die die Abläufe im Strommarkt verändern.
Ziel ist es, den Wettbewerb zu fördern und den Wechsel des Stromanbieters
einfacher und schneller zu gestalten.
Was ändert sich?
Künftig müssen alle technischen
Prozesse rund um die Anmeldung, Abmeldung und den Lieferantenwechsel innerhalb
von 24 Stunden abgeschlossen sein – werktags von Montag bis Freitag. Diese
Frist betrifft ausschließlich die Kommunikation zwischen Energielieferanten,
Netzbetreibern und Messstellenbetreibern.
Wichtig: Die
Laufzeiten und Kündigungsfristen Ihres Vertrages bleiben davon unberührt.
Keine rückwirkenden An- oder Abmeldungen mehr
Mit der neuen Regelung sind
rückwirkende An- oder Abmeldungen nicht mehr zulässig. Bitte informieren Sie
uns daher rechtzeitig über Umzüge oder Vertragskündigungen. Eine verspätete
Mitteilung kann dazu führen, dass weiterhin Kosten für Ihre bisherige Verbrauchsstelle
entstehen.
Bedeutung der MaLo-ID
Für einen reibungslosen Ablauf
ist die sogenannte MaLo-ID (Marktlokations-Identifikationsnummer) entscheidend.
Diese elfstellige Nummer identifiziert Ihre Verbrauchsstelle eindeutig und
stellt sicher, dass alle Daten korrekt verarbeitet werden. Sie finden die
MaLo-ID auf Ihrer letzten Stromrechnung, im Vertrag oder erhalten sie auf
Anfrage bei Ihrem Netzbetreiber. Besonders bei einem Umzug ist die Angabe der
MaLo-ID entscheidend, um Verzögerungen zu vermeiden.
Rechtliche Grundlage
Diese Änderungen basieren
auf § 20a Absatz 2 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) sowie
der EU-Richtlinie 2019/944.